Mittwoch, 14. November 2007
Was tun bei einem Arbeitsunfall?
Neben der Berufskrankheit ist der Arbeitsunfall der zweithäufigste Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Begriff Arbeitsunfall ist im § 8 Abs. 1 SGB VII definiert. Danach zählen Unfälle, die direkt am Arbeitsplatz und bei Ausübung von Tätigkeiten, die einen betrieblichen Zweck verfolgen dazu. Ebenso Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, die sogenannten Wegeunfälle. (mehr…)
Kategorie: Arbeitnehmer
Gebloggt von Angela ·
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