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Sonntag, 7. März 2010

Transfergesellschaft, BeE, Auffanggesellschaft, Outplacement

Die Begriffe sind vielfältig,

und doch bezeichnen sie letztendlich eine bestimmte Situation: Nämlich wie kann sich ein Arbeitgeber von einem Mitarbeiter trennen, ihm also kündigen. Aber es soll eine “Hängematte” für den Mitarbeiter geschaffen werden, die es diesem erleichtert, die Kündigung als weniger drastisch zu empfinden und vor allem das Damoklesschwert “Arbeitslosigkeit” noch ein wenig hinauszuschieben. Von den oben genannten Möglichkeiten profitieren laut Befürwortern alle:

  • Die Mitarbeiter, die
    • für mindestens 1 Jahr nicht arbeitslos werden
    • bis zu 80 % ihres bisherigen Lohns erhalten durch Bezug von Kurzarbeitergeld und einer möglichen Aufstockung durch den Arbeitgeber
    • Mitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung bleiben. Die Beiträge übernimmt das Unternehmen bzw. teilweise die Arbeitsagentur
    • beraten und qualifiziert werden hinsichtlich ihrer Bewerbungsfähigkeiten und anderer Kompetenzen
    • sich intensiv darum kümmern können, eine neue Arbeitsstelle zu finden
  • Die kündigenden Unternehmen, die
    • sich auf “leise” Art von Mitarbeitern trennen können
    • keinen Imageverlust in der Öffentlichkeit erleiden, sondern vielmehr als fürsorgliches Unternehmen wahrgenommen werden
  • Das Arbeitsamt und damit die Politik, die
    • in ihren Statistiken weniger Arbeitslose ausweisen muss
    • darauf hofft, dass die betroffenen Mitarbeiter einen neuen Job finden, bevor sie sich arbeitslos melden müssen
  • Die Gesellschaften und deren Betreiber, die
    • für das Profiling, die Beratung und Qualifizierung oder Vermittlungstätigkeiten entsprechend bezahlt werden
    • keinen Nachweis für den Erfolg ihrer Tätigkeiten bringen müssen

Und doch, trotz all dieser plausiblen Vorteile, verspüre ich Unbehagen:

  • Der Mensch ist träge! Je mehr Zeit er hat, sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, umso weniger Druck hat er, sich wirklich ernsthaft und mit vollem Engagement darum zu bemühen. Wie viele Manager auch, wird er sich hinter den Beratern verstecken, anstatt seinen Menschenverstand und seine Energie zu nutzen, selbst aktiv zu sein
  • Das Verständnis, dass ein Arbeitsverhältnis eben nicht sicher und auf Dauer angelegt ist, kommt auf diese Weise nicht ins Bewußtsein der Arbeitnehmer. Dementsprechend wird er sich nur wenig damit auseinander setzen, sich um Weiterbildung bemühen, Kontakte aufbauen und sich darum bemühen, eine Alternative zum heutigen Arbeitsplatz zu schaffen
  • Berater stülpen immer die gleichen Konzepte über die zu Beratenden. Dementsprechend werden die Bewerbungen immer mehr zu “Einheitsbrei”, statt zu individuellen und persönlichen Bewerbungen
  • Wertvolle Zeit wird vergeudet, weil die Mitarbeiter mindestens 1 Jahr Zeit haben, um den wirklichen Ernstfall, d.h. den tatsächlichen Verlust ihrer Arbeitsstelle, hinauszuschieben. Man hat ja noch Zeit, um dies und das zu machen. Erstmal das Ergebnis des Profilings abwarten, dieses Seminar machen, diese Beratung mitnehmen usw. In dieser Zeit verlernt man, Probleme aktiv anzugehen und selbst Lösungen zu schaffen
  • Der Steuerzahler zahlt für Instrumente, deren Erfolg nicht nachgewiesen ist und er wird bewusst getäuscht über die tatsächlichen Arbeitslosenzahlen. Letztendlich wären nicht nur die Mitarbeiter, für die diese Gesellschaften geschaffen wurden, arbeitslos, sondern auch die Berater und anderen Mitarbeiter der Gesellschaften. Die Politik hat also wieder eine möglicherweise sinnlose, aber sicher nicht wertschaffende Dienstleistungsbranche geschaffen
  • Die heutigen, niedrigen Werte in Deutschland bezüglich der Selbstständigenquote sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die meisten es verlernt haben, für sich Verantwortung zu übernehmen. Damit sind sie nicht mehr in der Lage, auf Alternativen, sei es in einer Existenzgründung oder einen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber, zurückzugreifen

Meiner Ansicht nach müssten die Lösungen bei einer Kündigung ganz anders aussehen:

  • Jeder Mitarbeiter ist sich bewusst, dass ein Arbeitsverhältnis jederzeit beendet werden kann. Diesen Faktor kalkuliert er in seiner Lebens- und Karriereplanung. Das heißt auch, dass er in Zeiten mit gutem Verdienst, spart und nicht alles ausgibt oder gar Schulden macht
  • Die Schul- und Berufsausbildung ist darauf angelegt, die Menschen dahingehend zu qualifizieren, dass sie dieses Bewusstsein haben, sich um Weiterbildung bemühen und darauf achten, ihre Employability möglichst zu erhalten oder gar zu verbessern
  • Mindestlöhne sorgen dafür, dass ein gewisser Lebensstandard gesichert ist
  • Die Politik zeigt Vertrauen in die Bürger, dass sie eigenständig und selbstverantwortlich handeln können. Sie schafft Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, leicht Arbeit zu finden oder sich selbstständig zu machen. Dazu gehört auch, dass das Arbeits- und Steuerrecht drastisch vereinfacht wird
  • Arbeitslosigkeit bedeutet für den Betroffenen nicht Stigmatisierung, Geringschätzung durch die Gesellschaft und gesellschaftlicher Absturz, sondern wird als eine ganz normale Situation betrachtet, von der jeder über kurz oder lang betroffen ist
Kategorie: Arbeitslose, Arbeitnehmer

Montag, 11. Januar 2010

Sinn und Unsinn von Geschäftsreisen

Erst neulich fiel er wieder in einem Telefonat, der berühmte Satz: “Und dann sollten wir uns mal kennen lernen”. Damit ist natürlich gemeint, dass ich mich auf den Weg mache, den Gesprächspartner in seinem Büro aufsuche, ein kleines, nettes Gespräch führe von etwa einer Stunde, vielleicht noch gemeinsam zu Mittag essen gehe, und dann wieder heimfahre.

Inhalt des Gesprächs?

Man stellt sich ein wenig vor, plaudert, was man macht und gemacht hat, beleuchtet ein wenig die Hintergründe, warum man sich nun hier gegenüber sitzt, hat ein paar Folien über sein Unternehmen mitgebracht, unterhält sich über einige Probleme - möglichst Probleme, die beide haben, also z.B. mit der Finanzkrise und einem dadurch bedingten Umsatzeinbruch, mit dem “Stress” und Druck in der Arbeit, den vielen Terminen usw. Und natürlich bekräftigt man sich gegenseitig darin, zusammen arbeiten zu wollen.

Was ich gegen derartige Geschäftsreisen habe?

  • Sie kosten in erster Linie viel Zeit:
    • Ich muss dort hinfahren, mit Rückfahrt ergeben sich meistens einige Stunden Fahrzeit
    • Ich führe ein Small Talkgespräch, dessen Inhalt meistens nur ein längeres Telefonat wiederholt
    • Ich gehe essen mit den üblichen Zeiten von wenigstens 1 Stunde, in der Regel mehr
  • Sie kosten Geld:
    • Die Fahrten mit Auto und Flugzeug sind nicht kostenlos
    • Die Zeit für die gesamte Tour kann ich nicht produktiv zum wirklichen Geldverdienen nutzen
  • Sie zeigen nicht die “Realität”:
    • In so einem Gespräch versucht jeder, sich möglichst positiv darzustellen. Man hat sich herausgeputzt (wofür hat man schließlich eine entsprechende Businesskleidung). Man spricht über seine Erfolge, nicht aber über die Mißerfolge
    • Man bringt etwas mit und seien es nur die Präsentationsfolien der eigenen Firma, die man dann großzügig überlässt
    • Man geht essen, um eine möglichst positive Atmosphäre zu schaffen. Deshalb geht man auch nicht in die nahe Kantine, sondern wählt eine exquisitere Adresse

Aber: Diese Gespräche zeigen nicht, wie man miteinander umgeht, wenn Meinungsverschiedenheiten auftauchen, wenn sich die Zusammenarbeit aus welchen Gründen auch immer schwierig gestaltet und ob tatsächlich der Wille und die Fähigkeit bestehen, eine gute Partnerschaft zu leben. Das ist nicht anders als in einer Ehe oder einer Beziehung. Gerade Geschäftsreisen mit dem Zweck des “Kennenlernens” erinnern eher an “Fleischbeschau” oder an das neugierige Taxieren der Anderen in einem Tanzkurs.

Wie meine Lösung lautet:

Per E-Mail und Telefon, auch per Videokonferenz kann man sehr gut herausbekommen, ob man zueinander passt. Ich achte sehr darauf, wieviele E-Mails nötig sind, um endlich zu einem Ergebnis zu kommen. Wenn diese zu viele sind, offensichtlich die empfangenen Mails nicht sorgfältig gelesen wurden, die gesendeten Mails nicht aufzeigen, was man eigentlich will, dann breche ich den Kontakt ab. Beim Telefonieren ist es nicht anders. Hier sind es die Fragen:

  • Hört der Andere zu oder will er sich nur darstellen?
  • Hat er eine klare Vorstellung über Inhalt und Ziel des Gesprächs?
  • Wie lange dauert es, um zu einem Ergebnis zu kommen?

Meiner Ansicht nach sind Geschäftsreisen in mindestens 90 % der Fälle überflüssig und können durch den Einsatz der heutigen Medien komplett ersetzt werden. Wenn Telefon und E-Mail nicht ausreichen, um sich ein Bild vom Anderen zu machen, finden sich sicherlich im Internet Bilder und Informationen und sei es in XING.

Warum dennoch weiterhin Geschäftsreisen üblich sind?

  • Man zeigt seine Wichtigkeit. Und sei dies nur gegenüber dem Partner oder den Freunden und Bekannten, die manchmal eh nicht so ganz verstehen, was er eigentlich arbeitet und wie er sein Geld verdient
  • Viele Geschäftsreisen begründen den Anspruch auf ein schickes Auto, auf den Senator Status in der Business Lounge, auf eine Firmen-Kreditkarte usw.
  • Man entzieht sich der Probleme zuhause, ob es schreiende Kinder sind, pubertierende Jugendliche oder eine fordernde Ehefrau, die darauf besteht, mit der eigenen Familie und der Familie ihrer besten Freundin ein Wochenende zu verbringen. Und er weiß genau wie dies abläuft: Erstmal fahren, dann sich darstellen, gemeinsam essen gehen, dann wieder fahren. Und er findet das doch soooo gräßlich!
Kategorie: Existenzgründer und Selbständige, Arbeitnehmer, Allgemein

Mittwoch, 30. Dezember 2009

Schichtarbeit: Achten Sie auf Ihre Gesundheit

Wer hätte das gedacht: Immer mehr Erwerbstätige arbeiten mittlerweile in Schicht. Hintergrund sind nicht zuletzt die zunehmenden Servicezeiten, z.B. durch die Ausweitung der Öffnungszeiten von Einkaufsläden, und die Auslastung von Maschinen und Produktionsstätten. In vielen Betrieben gibt es daher 2-Schichtbetrieb bei längeren Betriebszeiten bzw. einem 3-bis 5-Schichtbetrieb bei einem Arbeiten rund um die Uhr. Gerade die Nachtarbeit stresst den Körper und die Gesundheit der Schichtarbeiter in besonderer Weise.

Als Nachtarbeiter gilt ein Beschäftigter, wenn er zwischen 23 und 6 Uhr wenigstens 2 Stunden arbeitet. Bei Bäckern oder Zugführern verschiebt sich dieses Zeitfenster um 1 Stunde nach vorne.

Wenn Sie Schichtarbeiter sind, sollten Sie daher ganz besonders auf Ihre Gesundheit achten:

  • Je weniger Sie in Folge in der Nacht arbeiten müssen, umso besser. Eine Umstellung des Körpers auf einen anderen Schlafrhythmus ist dann nicht nötig
  • Bei mehreren Nachtschichten brauchen Sie längere Ruhepausen, bevor Sie wieder arbeiten gehen
  • Machen Sie Pausen während Ihres Schichtdienstes. Auch kurze Schlafphasen (15 Minuten) sind hilfreich, um Schlafdefizite auszugleichen
  • An der Arbeitsstätte sollte es angenehm kühl und hell sein, um besser wach bleiben zu können
  • Genießen Sie koffeinhaltige Getränke in Maßen
  • Nutzen Sie die Pausen zwischen den Schichtdiensten, um sich gut zu erholen. Dazu zählen ausreichend Schlaf, entspannungsfördernde Tätigkeiten, gesunde Ernährung, frische Luft
  • Tun Sie sich mit anderen “Schichtlern” zusammen, um gemeinsam Ihre Freizeit zu gestalten. Viele Vereine bieten z.B. besondere Programme an

Mehr Informationen finden Sie auf Schichtarbeit - ArbeitsRatgeber

Kategorie: Arbeitnehmer

Freitag, 11. Dezember 2009

Altersteilzeit

Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Altersteilzeit beantragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, aber Grundlage kann ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag sein.

Arten:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit oder Gleichverteilungsmodell
    Über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit, also bis zum Rentenbezug (maximal 10 Jahre), arbeitet der Mitarbeiter nur noch 50 % seiner bisherigen Arbeitszeit
  • Blockmodell
    Die Arbeitszeit des Mitarbeiters bleibt in einer 1. Phase wie bisher ungekürzt. Dafür erhält er nur ein reduziertes Entgelt. In der 2. Phase ist er von der Arbeit freigestellt und bekommt weiterhin das reduzierte Entgelt der 1. Phase

Einkommen:

  • Der Arbeitgeber zahlt Entgelt für die hälftige Arbeitszeit und eine Aufstockung von mindestens 20 % dieses Entgelts
  • Bei Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden Aufstockungen vorgenommen, so dass das Nettoentgelt mindestens 83 % des bisherigen Nettoentgelt beträgt
  • Zum Entgelt zählen die monatliche Grundvergütung, Prämien, Zulagen, Sachbezüge und geldwerte Vorteile wie Firmenwagen sowie die vermögenswirksamen Leistungen. Nicht dazu gerechnet werden Einmalzahlungen, Entgelte für Überstunden und andere unregelmäßig anfallende Einkommen. Diese dürfen allerdings nicht monatlich aufgeteilt ausbezahlt werden, da sie sonst als regelmäßige Leistungen definiert werden
  • Die Aufstockungsbeträge sind für den Beschäftigten grundsätzlich steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt

Sozialversicherung:

  • Der Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 19,5 % auf der Basis von 80 % des Regelarbeitsentgelts bzw. maximal 90 % der Beitragsbemessungsgrenze (BGG)
  • Der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf Basis des Regelarbeitsentgelts. Der Aufstockungsbetrag geht darin nicht ein

Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit:

  • Der Arbeitnehmer muss 5 Jahre vor Antritt der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage, also etwa 3 Jahre, sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und hat folglich monatlich mehr als 400 Euro verdient. Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II oder Krankengeld sind der versicherungspflichtigen Beschäftigung gleichgestellt. Das bisherige Beschäftigungsverhältnis kann auch im EU-Ausland liegen
  • Es liegt ein Vertrag oder eine Vereinbarung zur Altersteilzeit vor
  • Der Arbeitsplatz, der durch die Altersteilzeit entsteht, wird wieder besetzt durch einen ALG-II-Bezieher oder durch die Übernahme eines Auszubildenden nach Abschluss seiner Ausbildung
  • Die Agentur für Arbeit erstattet den Aufstockungsbetrag - maximal 20 % des Regelarbeitsentgelts - und die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung an den Arbeitgeber
  • Die Leistungserstattung erfolgt maximal 6 Jahre lang bzw. bis zum Bezug der Altersrente oder bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Die Altersteilzeit ist vor dem 01. Januar 2010 anzutreten, ansonsten gibt es keine Förderung mehr

Prozedere und Bedingungen für eine Förderung:

  • Der Arbeitgeber muss zuerst einen Antrag stellen auf Anerkennung der Wiederbesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes bei der Agentur für Arbeit am Ort des Unternehmens, in dem der Altersteilzeiter beschäftigt ist. Um Planungssicherheit zu bekommen hinsichtlich Anerkennung der Wiederbesetzung sollte dieser frühzeitig gestellt werden. Ratsam ist, den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu stellen, um die Gelder zum frühesten Zeitpunkt zu erhalten
  • Danach ist ein Leistungsantrag bzw. Antrag auf Auszahlung zu stellen. Die Zahlung erfolgt monatlich nachträglich. Für den Antrag besteht keine Fristbindung. Die Verjährungsfrist liegt bei 4 Jahren. Die Leistungsförderung erfolgt über die gesamte Dauer der Altersteilzeit, also maximal 10 Jahre. Beim Blockmodell erfolgt die Zahlung in doppelter Höhe, sobald in der Freistellungsphase der Arbeitsplatz wieder besetzt wird, da in der 1. Phase nichts bezahlt wurde
  • Hinweis: Wurde die Altersteilzeit vor dem 1. Juli 2004 begonnen, gelten andere Regeln

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Ungekürzte Rente ab 65 Jahren
  • Das früheste Renteneintrittsalter ist für die Jahrgänge 1948 und jünger ab dem Alter von 63 Jahren möglich.
  • Wird gesetzliche Rente vor Vollendung des 65. Lebensjahres bezogen, wird die monatliche Rente für die gesamte Auszahlungszeit um 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs gekürzt

Insolvenz des Unternehmens:

  • Beim Blockmodell geht der Arbeitnehmer in der 1. Phase in Vorleistung, da er mehr arbeitet als er ausbezahlt bekommt. Dieses Wertguthaben bildet die Grundlage für die Entgeltzahlungen in der 2. Phase. Bei Insolvenz kann dieses verloren gehen
  • Durch das Altersteilzeitgesetz § 8a ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Insolvenzsicherung vorzunehmen

Nebentätigkeit:

  • Bei Ausübung einer Nebentätigkeit, die die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung übersteigt, ruht der Anspruch des Arbeitgebers gegenüber der Bundesagentur für Arbeit auf die Förderungsleistung. Tarifliche Regelungen können in diesem Fall dazu führen, dass der Arbeitgeber die Aufstockungsbeträge und die Leistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr erbringt
  • Nebentätigkeit während der Freistellungsphase im Blockmodell ist generell nicht erlaubt, da die Altersteilzeit als Mittel zum Abbau der Arbeitslosigkeit dient. Einzige Ausnahme ist, wenn die Nebentätigkeit bereits 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit ständig ausgeübt wurde

Krankheit während der Altersteilzeit:

  • Krankheit während der Freistellungsphase beim Blockmodell wirkt sich nicht aus
  • Bei Krankheit während der Arbeitsphase steht dem Beschäftigten die Entgeltfortzahlung von bis zu 6 Wochen zu. In dieser Zeit werden also Altersteilzeitentgelt, Aufstockungsbetrag und Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Nach diesen 6 Wochen erhält der Altersteilzeitbeschäftigte nur noch Krankengeld

Kündigung während der Altersteilzeit:

  • Eine Kündigung während der Arbeitsphase wird wie die Kündigung von Vollzeitbeschäftigten behandelt
  • In der Freistellungsphase ist eine Kündigung nicht möglich, da eine Arbeitspflicht nicht mehr besteht

Wenn Sie darüber nachdenken, in Altersteilzeit zu gehen, sollten Sie frühzeitig mit der Personalabteilung Ihres Unternehmens oder mit Ihrem Chef die Details klären.

Wer mehr wissen will, findet Urteile aus dem Arbeitsrecht und weiterführende Informationen auf dem ArbeitsRatgeber.

Kategorie: Arbeitnehmer

Mittwoch, 24. Juni 2009

Lösen Referenzschreiben Arbeitszeugnisse ab?

Referenzschreiben werden immer wichtiger:

  • Bei der Bewerbung zu einem MBA-Studium wird um Referenzen gebeten.
  • Ein Selbstständiger, der ins Angestelltenverhältnis wechseln will, benötigt einen Nachweis für seine Tätigkeiten.
  • Ein Freiberufler sammelt Referenzen seiner Kunden, um damit auf seiner Webseite zu werben und sein Image zu pflegen.
  • Verkäufer benötigen Referenzen bzw. Bewertungen auf Internetportalen wie eBay oder Amazon, um potentielle Käufer als Kunden zu gewinnen.
  • Arbeitgeber fragen nach Referenzen, auch bei bereits Angestellten, da sie den Geheimcode von Arbeitszeugnissen nicht entschlüsseln wollen oder können und zudem gerne konkret bei dem Referenzschreiber nachfragen wollen.

So verschieden die Anlässe sind, bei denen Referenzen nötig sind, so unterschiedlich ist auch die Form dieser Empfehlungsschreiben. Sie können von einem Satz und Namen des Referenzschreibers in einem Feedback-Bogen bis zu mehreren Seiten und Detaildaten des Schreibers reichen. Anders als bei Arbeitszeugnissen unterliegen Sie keinen Formvorschriften und vor allem erfolgt die Erstellung freiwillig. Deshalb ist auch davon auszugehen, dass der Schreiber dem Empfänger des Beurteilungsschreibens wohlgesonnen ist und er eine Empfehlung aussprechen möchte.

Die Leser eines Referenzschreibens schätzen die persönlichen Äußerungen und implizieren, dass die Aussagen ehrlich gemeint sind. Sie müssen also keine Übersetzungshilfe zu Rate ziehen, um den geheimen Code von Zeugnissen übersetzen zu können.

Aufgrund dieser Vorteile sollte jeder, ob angestellt oder selbstständig, versuchen, Referenzen zu erhalten. Nehmen Sie daher die Möglichkeiten wahr,

  • bei einem erfolgreich verlaufenen Projekt
  • bei einem durchgeführten Seminar
  • bei einer guten Kundenbeziehung

um ein Referenzschreiben oder um ein kurzes Statement zum Projekt/Seminar zu bitten. Wenn der Angesprochene von Ihrer Arbeit überzeugt ist, wird er sich Ihrer Bitte kaum verweigern. Erst recht nicht, wenn Sie ihm ein Muster für ein Empfehlungsschreiben vorlegen. Und wer weiß, vielleicht spricht er Sie bei der nächsten Gelegenheit ebenfalls an, ein Referenzschreiben für ihn zu erstellen.

Mehr zu Empfehlungsschreiben und Arbeitszeugnissen finden Sie im ArbeitsRatgeber

Kategorie: Berufsanfänger, Existenzgründer und Selbständige, Arbeitnehmer

Montag, 1. Dezember 2008

Managerhaftung

In den Zeit der Finanzkrise wird der Ruf nach Haftung der zuständigen Manager umso lauter. So mancher Sparer hat bereits Ersparnisse verloren, indem er Papiere von Lehman Brothers oder von der isländischen Bank gekauft hat. Und gleichzeitig weiß mittlerweile jeder über die jährlichen Einkünfte der DAX-Manager, insbesondere der Bank- und Automanager Bescheid. Sie übertreffen sich gegenseitig mit zweistelligen Millionenbeträgen. Und andererseits gehören gerade sie zu den Branchen, die nun am lautesten nach staatlicher Hilfe schreien.

Information am Rande: Die meisten Autokonzerne unterhalten gleichzeitig auch Banken (z.B. BMW, VW, Ford).

Ob dieser Tatsachen wird der Ruf bei den geprellten Sparern immer lauter, die Manager zur Verantwortung zu ziehen. Dieses ist auch tatsächlich möglich: Aufsichtsräte, Kunden, Lieferanten können Vorstände haftbar machen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Lesen Sie mehr zur Managerhaftung im ArbeitsRatgeber

Kategorie: Arbeitnehmer

Donnerstag, 7. Februar 2008

Change Management: das verbirgt sich dahinter

Veränderungen in Unternehmen gehören mittlerweile zum Berufsalltag: Organisationsänderungen, die Veränderung von Arbeitsbedingungen, von Teams, von Vorgesetzten, von Prozessabläufen, von Hardware- und Softwareeinsatz, von strategischen Neuausrichtungen auf Kunden, Wettbewerber und Produkte verlangen eine permanente Anpassung der Mitarbeiter an neue Situationen. Diese Veränderungen können zu Verunsicherung und Ängsten führen, die sich in Widerständen und in Beharrungsbestreben äußern. Umso wichtiger ist es für einen erfolgreichen Changeprozess, dass die Geschäftsleitung und die Führungskräfte diesen Prozess richtig managen und das heißt vor allem, richtig kommunizieren. (mehr…)

Kategorie: Berufsanfänger, Existenzgründer und Selbständige, Arbeitnehmer

Dienstag, 5. Februar 2008

Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen durch Investivlohn

Eine Form, die Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, ist der Investivlohn. Hierbei sollen die Mitarbeiter freiwillig Eigentum am Produktivkapital per Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag erwerben können. Teile von Einkommen werden nicht direkt ausbezahlt, sondern in Beteiligungen am Unternehmen umgewandelt. Als Beteiligungen bieten sich Aktien, Genussrechte, Darlehen, Wertguthaben und stille Beteiligungen an. Dadurch steht das Kapital den Mitarbeitern nicht zur freien Verfügung, sondern nur in Form von Wertpapieren. Der Anreiz für den Mitarbeiter liegt darin, von möglichen Gewinnen des Unternehmens zu profitieren und an Einfluss zu gewinnen über das normalerweise damit verbundene Stimmrecht. Diese Vermögensbeteiligungen sind steuerfrei, wenn sie in der Summe 135 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen. (mehr…)

Kategorie: Arbeitnehmer

Mittwoch, 30. Januar 2008

Der Interessenausgleich bei einer Betriebsänderung

Im Rahmen einer Betriebsänderung, wie z.B. bei Stilllegungen eines Betriebs, einer Fusion mit anderen Unternehmen oder Restrukturierungsmaßnahmen kann neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Sozialplan ein Interessenausgleich erfolgen. Beide sind mit dem Betriebsrat zu verhandeln. (mehr…)

Kategorie: Arbeitnehmer

Dienstag, 29. Januar 2008

Fehlerkultur: Wie Sie mit Fehlern konstruktiv umgehen

In der Zusammenarbeit von Menschen bildet sich über die Zeit auch ein bestimmter Umgang mit Fehlern heraus. Das zeigt sich darin, wie Fehler wahr genommen, bewertet und wie darauf reagiert wird. Erkennbar ist die Fehlerkultur in der Ausprägung von Qualitätssystemen, in der Entstehung von Innovationen, im Risikomanagement, in der Unternehmenskultur und vor allem in der Kommunikation. Nach Elke M. Schüttelkopf setzt sich die Fehlerkultur aus Normen und Werten, Kompetenzen und Instrumentarien zusammen. Anders gesagt aus dem “Wollen”, ” Können” und “Dürfen”. (mehr…)

Kategorie: Berufsanfänger, Existenzgründer und Selbständige, Arbeitslose, Arbeitnehmer

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