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Sonntag, 27. Dezember 2009

Gewerbeanmeldung

In Deutschland gibt es im wesentlichen 2 verschiedene Möglichkeiten der selbstständigen Tätigkeit: Betrieb eines Gewerbes oder Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Die Gewerbetätigkeit ist gekennzeichnet durch:

  • Ausübung in eigener Verantwortung
  • Betreiben auf eigene Rechnung
  • Dauerhafte Durchführung in der  Absicht einer Gewinnerzielung
  • Selbstständige produzierende und verarbeitende Tätigkeit in den Bereichen Industrie, Handwerk, Hausgewerbe und Verlagswesen
  • Gehört nicht zu den freien Berufen entsprechend der Katalogberufe

Nach der Gewerbeordnung braucht die Ausübung eines Gewerbes eine Gewerbeanmeldung. Diese ist möglich beim Gewerbeamt bei der Gemeinde. Mittlerweile werden die notwendigen Formulare für die Gewerbeanmeldung im Internet zur Verfügung gestellt und können zuhause ausgefüllt werden. Mit Einreichung dieser Unterlagen erhalten Sie einen Gewerbeschein. Diese benötigen Sie z.B. bei der Anmeldung eines KFZ-Wagens bei der Zulassungsbehörde oder beim Einkauf von Waren, die nur an Unternehmer vertrieben werden.

Darüberhinaus sorgt das Gewerbeamt für die Information

  • bei der Industrie- oder Handelskammer
  • beim Finanzamt

Damit werden Sie automatisch Pflichtmitglied in einer Kammer und das Finanzamt schickt Ihnen nach Ihrer Gewerbeanmeldung einen Fragebogen zu. Dieser enthält Fragen zu

  • Art der Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder kaufmännische Buchführung
  • Betriebskapital, bei einem großen Warenbestand
  • Voraussichtlichem Umsatz und Gewinn. Auf dieser Basis werden die Einkommensteuervorauszahlungen festgelegt
  • Eventuelle Besteuerung als Kleinunternehmer und damit Befreiung von der Umsatzsteuer-Pflicht. Hier sparen Sie sich bürokratischen Aufwand, müssen Ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen und gegenüber dem Finanzamt diese nicht abführen
  • Art der Umsatzbesteuerung, also Abführung der Steuer bei Rechnungsstellung oder tatsächlichem Eingang der Rechnungsbeträge
  • Anforderung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Transaktionen mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten erfolgen

Das Finanzamt erteilt Ihnen dann eine neue Steuernummer für die Einkommensteuer und wenn Sie kein Kleinunternehmer sind eine Umsatzsteuernummer.

Durch die Gewerbeanmeldung sind Sie ein Gewerbetreibender. Damit sind Sie verpflichtet

  • Ihre Einkommensteuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) in Briefen, Rechnungen und Webseiten aufzuführen
  • jährlich eine Einkommensteuererklärung, Anlage GSE und Umsatzsteuererklärung abzugeben
  • regelmäßig Vorsteuer geltend zu machen und die erhaltene Umsatzsteuer abzuführen, wenn Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Weitere Informationen, Tipps und Adressen finden Sie bei Gewerbeanmeldung – ArbeitsRatgeber

Kategorie: Existenzgründer und Selbständige

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