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Mittwoch, 30. Dezember 2009

Schichtarbeit: Achten Sie auf Ihre Gesundheit

Wer hätte das gedacht: Immer mehr Erwerbstätige arbeiten mittlerweile in Schicht. Hintergrund sind nicht zuletzt die zunehmenden Servicezeiten, z.B. durch die Ausweitung der Öffnungszeiten von Einkaufsläden, und die Auslastung von Maschinen und Produktionsstätten. In vielen Betrieben gibt es daher 2-Schichtbetrieb bei längeren Betriebszeiten bzw. einem 3-bis 5-Schichtbetrieb bei einem Arbeiten rund um die Uhr. Gerade die Nachtarbeit stresst den Körper und die Gesundheit der Schichtarbeiter in besonderer Weise.

Als Nachtarbeiter gilt ein Beschäftigter, wenn er zwischen 23 und 6 Uhr wenigstens 2 Stunden arbeitet. Bei Bäckern oder Zugführern verschiebt sich dieses Zeitfenster um 1 Stunde nach vorne.

Wenn Sie Schichtarbeiter sind, sollten Sie daher ganz besonders auf Ihre Gesundheit achten:

  • Je weniger Sie in Folge in der Nacht arbeiten müssen, umso besser. Eine Umstellung des Körpers auf einen anderen Schlafrhythmus ist dann nicht nötig
  • Bei mehreren Nachtschichten brauchen Sie längere Ruhepausen, bevor Sie wieder arbeiten gehen
  • Machen Sie Pausen während Ihres Schichtdienstes. Auch kurze Schlafphasen (15 Minuten) sind hilfreich, um Schlafdefizite auszugleichen
  • An der Arbeitsstätte sollte es angenehm kühl und hell sein, um besser wach bleiben zu können
  • Genießen Sie koffeinhaltige Getränke in Maßen
  • Nutzen Sie die Pausen zwischen den Schichtdiensten, um sich gut zu erholen. Dazu zählen ausreichend Schlaf, entspannungsfördernde Tätigkeiten, gesunde Ernährung, frische Luft
  • Tun Sie sich mit anderen “Schichtlern” zusammen, um gemeinsam Ihre Freizeit zu gestalten. Viele Vereine bieten z.B. besondere Programme an

Mehr Informationen finden Sie auf Schichtarbeit - ArbeitsRatgeber

Kategorie: Arbeitnehmer

Dienstag, 29. Dezember 2009

Präsentieren, aber richtig!

Nichts geht mehr ohne Präsentieren. Sie präsentieren sich bei einer Bewerbung, präsentieren einen Business Plan, präsentieren das Firmenprodukt einem Kunden, präsentieren die Projektergebnisse Ihrem Chef, präsentieren Entscheidungsvorlagen und, und, und. Was früher mit der Kreide an der Tafel, später mit Overheadfolien erfolgte, geschieht heute fast immer mit der Software Powerpoint am Computer und Beamer. Die Darstellungsmethode hat sich geändert, aber die zu beachtenden Prinzipien für eine gute Präsentation sind gleich geblieben.

Sie präsentieren richtig, wenn Sie folgendes beachten:

  • Bereiten Sie die Präsentation gründlich vor und stellen Sie sich dabei folgende Fragen:
    • Wer ist Ihre Zielgruppe?
    • Was wollen Sie mit der Präsentation erreichen?
    • Wie gestaltet sich der Rahmen für Ihre Präsentation? (Zeit, Raum, Materialien)
    • Wie wollen Sie sich selbst darstellen? (Kleidung, Auftreten)
    • Wie bekommen Sie Aufmerksamkeit bzw. verhindern, dass Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Zuhörer verlieren?
  • Proben Sie Ihren “Auftritt” vor dem Spiegel, einer Videokamera oder einer vertrauten Person. Achten Sie dabei insbesondere auf:
    • Ihre Körpersprache, Ihre Gestik und Mimik
    • die Verwendung Ihrer Sprache. Setzen Sie Fragen ein, machen Sie Pausen, variieren Sie mit Sprechtempo und Lautstärke, bringen Sie Emotionen in Ihren Vortrag, wechseln Sie zwischen Fachsprache und lockerem Umgangston
    • machen Sie kritische Passagen “fest”. Dazu gehören ein gut vorbereiteter Start der Präsentation und ein überlegter Schluss, aber auch mögliche Streitpunkte
    • die Nutzung und richtige Auswahl Ihres gesamten “Werkzeugkoffers
  • Betrachten Sie sich kritisch bei Ihrem Probeauftritt und lassen Sie sich Feedback geben
  • Präsentieren Sie in der entsprechenden Situation und achten Sie dabei insbesondere auf die Punkte, die Sie im Probeauftritt als verbesserungswürdig angesehen haben. Greifen Sie sich aber immer nur 1-2 Punkte heraus und versuchen Sie nicht, komplett anders zu präsentieren
  • Lassen Sie sich wieder Feedback geben
  • Nutzen Sie verschiedene Gelegenheiten, um zu präsentieren. Das kann bei Schulungen, der Ausübung eines Ehrenamtes, im Verein, bei Familienfeiern oder im Freundeskreis sein. Manche Diskussion erfordert es, seinen Standpunkt zu präsentieren
  • Und vergessen Sie nie: Übung macht auch beim richtigen Präsentieren erst den Meister
Kategorie: Allgemein

Sonntag, 27. Dezember 2009

Gewerbeanmeldung

In Deutschland gibt es im wesentlichen 2 verschiedene Möglichkeiten der selbstständigen Tätigkeit: Betrieb eines Gewerbes oder Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. Die Gewerbetätigkeit ist gekennzeichnet durch:

  • Ausübung in eigener Verantwortung
  • Betreiben auf eigene Rechnung
  • Dauerhafte Durchführung in der  Absicht einer Gewinnerzielung
  • Selbstständige produzierende und verarbeitende Tätigkeit in den Bereichen Industrie, Handwerk, Hausgewerbe und Verlagswesen
  • Gehört nicht zu den freien Berufen entsprechend der Katalogberufe

Nach der Gewerbeordnung braucht die Ausübung eines Gewerbes eine Gewerbeanmeldung. Diese ist möglich beim Gewerbeamt bei der Gemeinde. Mittlerweile werden die notwendigen Formulare für die Gewerbeanmeldung im Internet zur Verfügung gestellt und können zuhause ausgefüllt werden. Mit Einreichung dieser Unterlagen erhalten Sie einen Gewerbeschein. Diese benötigen Sie z.B. bei der Anmeldung eines KFZ-Wagens bei der Zulassungsbehörde oder beim Einkauf von Waren, die nur an Unternehmer vertrieben werden.

Darüberhinaus sorgt das Gewerbeamt für die Information

  • bei der Industrie- oder Handelskammer
  • beim Finanzamt

Damit werden Sie automatisch Pflichtmitglied in einer Kammer und das Finanzamt schickt Ihnen nach Ihrer Gewerbeanmeldung einen Fragebogen zu. Dieser enthält Fragen zu

  • Art der Gewinnermittlung: Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder kaufmännische Buchführung
  • Betriebskapital, bei einem großen Warenbestand
  • Voraussichtlichem Umsatz und Gewinn. Auf dieser Basis werden die Einkommensteuervorauszahlungen festgelegt
  • Eventuelle Besteuerung als Kleinunternehmer und damit Befreiung von der Umsatzsteuer-Pflicht. Hier sparen Sie sich bürokratischen Aufwand, müssen Ihren Kunden keine Umsatzsteuer berechnen und gegenüber dem Finanzamt diese nicht abführen
  • Art der Umsatzbesteuerung, also Abführung der Steuer bei Rechnungsstellung oder tatsächlichem Eingang der Rechnungsbeträge
  • Anforderung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn Transaktionen mit Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten erfolgen

Das Finanzamt erteilt Ihnen dann eine neue Steuernummer für die Einkommensteuer und wenn Sie kein Kleinunternehmer sind eine Umsatzsteuernummer.

Durch die Gewerbeanmeldung sind Sie ein Gewerbetreibender. Damit sind Sie verpflichtet

  • Ihre Einkommensteuernummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) in Briefen, Rechnungen und Webseiten aufzuführen
  • jährlich eine Einkommensteuererklärung, Anlage GSE und Umsatzsteuererklärung abzugeben
  • regelmäßig Vorsteuer geltend zu machen und die erhaltene Umsatzsteuer abzuführen, wenn Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen.

Weitere Informationen, Tipps und Adressen finden Sie bei Gewerbeanmeldung - ArbeitsRatgeber

Kategorie: Existenzgründer und Selbständige

Freitag, 11. Dezember 2009

Altersteilzeit

Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Altersteilzeit beantragen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, aber Grundlage kann ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag sein.

Arten:

  • Kontinuierliche Altersteilzeit oder Gleichverteilungsmodell
    Über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit, also bis zum Rentenbezug (maximal 10 Jahre), arbeitet der Mitarbeiter nur noch 50 % seiner bisherigen Arbeitszeit
  • Blockmodell
    Die Arbeitszeit des Mitarbeiters bleibt in einer 1. Phase wie bisher ungekürzt. Dafür erhält er nur ein reduziertes Entgelt. In der 2. Phase ist er von der Arbeit freigestellt und bekommt weiterhin das reduzierte Entgelt der 1. Phase

Einkommen:

  • Der Arbeitgeber zahlt Entgelt für die hälftige Arbeitszeit und eine Aufstockung von mindestens 20 % dieses Entgelts
  • Bei Beamten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden Aufstockungen vorgenommen, so dass das Nettoentgelt mindestens 83 % des bisherigen Nettoentgelt beträgt
  • Zum Entgelt zählen die monatliche Grundvergütung, Prämien, Zulagen, Sachbezüge und geldwerte Vorteile wie Firmenwagen sowie die vermögenswirksamen Leistungen. Nicht dazu gerechnet werden Einmalzahlungen, Entgelte für Überstunden und andere unregelmäßig anfallende Einkommen. Diese dürfen allerdings nicht monatlich aufgeteilt ausbezahlt werden, da sie sonst als regelmäßige Leistungen definiert werden
  • Die Aufstockungsbeträge sind für den Beschäftigten grundsätzlich steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt

Sozialversicherung:

  • Der Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge in Höhe von 19,5 % auf der Basis von 80 % des Regelarbeitsentgelts bzw. maximal 90 % der Beitragsbemessungsgrenze (BGG)
  • Der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung auf Basis des Regelarbeitsentgelts. Der Aufstockungsbetrag geht darin nicht ein

Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit:

  • Der Arbeitnehmer muss 5 Jahre vor Antritt der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage, also etwa 3 Jahre, sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und hat folglich monatlich mehr als 400 Euro verdient. Zeiten mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II oder Krankengeld sind der versicherungspflichtigen Beschäftigung gleichgestellt. Das bisherige Beschäftigungsverhältnis kann auch im EU-Ausland liegen
  • Es liegt ein Vertrag oder eine Vereinbarung zur Altersteilzeit vor
  • Der Arbeitsplatz, der durch die Altersteilzeit entsteht, wird wieder besetzt durch einen ALG-II-Bezieher oder durch die Übernahme eines Auszubildenden nach Abschluss seiner Ausbildung
  • Die Agentur für Arbeit erstattet den Aufstockungsbetrag - maximal 20 % des Regelarbeitsentgelts - und die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung an den Arbeitgeber
  • Die Leistungserstattung erfolgt maximal 6 Jahre lang bzw. bis zum Bezug der Altersrente oder bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Die Altersteilzeit ist vor dem 01. Januar 2010 anzutreten, ansonsten gibt es keine Förderung mehr

Prozedere und Bedingungen für eine Förderung:

  • Der Arbeitgeber muss zuerst einen Antrag stellen auf Anerkennung der Wiederbesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes bei der Agentur für Arbeit am Ort des Unternehmens, in dem der Altersteilzeiter beschäftigt ist. Um Planungssicherheit zu bekommen hinsichtlich Anerkennung der Wiederbesetzung sollte dieser frühzeitig gestellt werden. Ratsam ist, den Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Vorliegen der Fördervoraussetzungen zu stellen, um die Gelder zum frühesten Zeitpunkt zu erhalten
  • Danach ist ein Leistungsantrag bzw. Antrag auf Auszahlung zu stellen. Die Zahlung erfolgt monatlich nachträglich. Für den Antrag besteht keine Fristbindung. Die Verjährungsfrist liegt bei 4 Jahren. Die Leistungsförderung erfolgt über die gesamte Dauer der Altersteilzeit, also maximal 10 Jahre. Beim Blockmodell erfolgt die Zahlung in doppelter Höhe, sobald in der Freistellungsphase der Arbeitsplatz wieder besetzt wird, da in der 1. Phase nichts bezahlt wurde
  • Hinweis: Wurde die Altersteilzeit vor dem 1. Juli 2004 begonnen, gelten andere Regeln

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung:

  • Ungekürzte Rente ab 65 Jahren
  • Das früheste Renteneintrittsalter ist für die Jahrgänge 1948 und jünger ab dem Alter von 63 Jahren möglich.
  • Wird gesetzliche Rente vor Vollendung des 65. Lebensjahres bezogen, wird die monatliche Rente für die gesamte Auszahlungszeit um 0,3 % pro Monat des vorzeitigen Bezugs gekürzt

Insolvenz des Unternehmens:

  • Beim Blockmodell geht der Arbeitnehmer in der 1. Phase in Vorleistung, da er mehr arbeitet als er ausbezahlt bekommt. Dieses Wertguthaben bildet die Grundlage für die Entgeltzahlungen in der 2. Phase. Bei Insolvenz kann dieses verloren gehen
  • Durch das Altersteilzeitgesetz § 8a ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Insolvenzsicherung vorzunehmen

Nebentätigkeit:

  • Bei Ausübung einer Nebentätigkeit, die die Grenzen einer geringfügigen Beschäftigung übersteigt, ruht der Anspruch des Arbeitgebers gegenüber der Bundesagentur für Arbeit auf die Förderungsleistung. Tarifliche Regelungen können in diesem Fall dazu führen, dass der Arbeitgeber die Aufstockungsbeträge und die Leistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr erbringt
  • Nebentätigkeit während der Freistellungsphase im Blockmodell ist generell nicht erlaubt, da die Altersteilzeit als Mittel zum Abbau der Arbeitslosigkeit dient. Einzige Ausnahme ist, wenn die Nebentätigkeit bereits 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit ständig ausgeübt wurde

Krankheit während der Altersteilzeit:

  • Krankheit während der Freistellungsphase beim Blockmodell wirkt sich nicht aus
  • Bei Krankheit während der Arbeitsphase steht dem Beschäftigten die Entgeltfortzahlung von bis zu 6 Wochen zu. In dieser Zeit werden also Altersteilzeitentgelt, Aufstockungsbetrag und Rentenversicherungsbeiträge bezahlt. Nach diesen 6 Wochen erhält der Altersteilzeitbeschäftigte nur noch Krankengeld

Kündigung während der Altersteilzeit:

  • Eine Kündigung während der Arbeitsphase wird wie die Kündigung von Vollzeitbeschäftigten behandelt
  • In der Freistellungsphase ist eine Kündigung nicht möglich, da eine Arbeitspflicht nicht mehr besteht

Wenn Sie darüber nachdenken, in Altersteilzeit zu gehen, sollten Sie frühzeitig mit der Personalabteilung Ihres Unternehmens oder mit Ihrem Chef die Details klären.

Wer mehr wissen will, findet Urteile aus dem Arbeitsrecht und weiterführende Informationen auf dem ArbeitsRatgeber.

Kategorie: Arbeitnehmer

Freitag, 4. Dezember 2009

SAP Kurs: Eine Investition für die Zukunft

Immer häufiger entscheiden sich Unternehmen für Software von SAP. Dementsprechend wichtig ist es für Arbeitslose über entsprechendes Fachwissen zu verfügen. Doch wie kommt man an grundlegende Informationen und lernt hilfreiche Tipps und Tricks? Da innerhalb eines Unternehmens dafür in der Regel wenig Zeit ist, empfehlt sich vorher schon ein SAP Kurs. Solche SAP Kurse werden mittlerweile zu verschiedenen Themenschwerpunkten angeboten. Die Teilnehmer können sich so zum Beispiel für SAP Kurse zu folgenden Themen entscheiden: SAP ERP Financials, SAP ERP Human Capital Management (HCM) und SAP ERP Supply Chain Management (SCM).

Die Frage, was gute SAP Kurse auszeichnen, wird immer wieder gestellt. In erster Linie ist es natürlich wichtig, dass die Kursleitung selbst im Bereich SAP erfahren ist und entsprechend in der Lage ist, die SAP Kurse professionell durchzuführen. Schließlich soll die Kursleitung nicht nur grundlegende Informationen zum Thema SAP vermitteln, sondern darüber hinaus Tipps geben, wie man mit der Software am besten umgehen kann. Die Kosten für SAP Kurse halten sich im Regelfall im Rahmen. Die genaue Höhe der Kosten ist natürlich davon abhängig, wie lange das Seminar dauern soll und welcher Themenschwerpunkt gewählt wird. In vielen Fällen ermöglicht es ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, attraktive Rabatte zu sichern oder für Arbeitslose den Kurs sogar kostenlos zu besuchen. Vor allem in wirtschaftlich schlechten Situationen ist die Teilnahme an einem SAP Kurs eine gute Alternative zur Kurzarbeit. Kenntnisse im Bereich SAP werden von immer größerer Bedeutung, um in einem Unternehmen erfolgreich tätig sein zu können.

Kategorie: Arbeitslose

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