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Dienstag, 5. Februar 2008

Mitarbeiter am Unternehmen beteiligen durch Investivlohn

Eine Form, die Mitarbeiter am Unternehmen zu beteiligen, ist der Investivlohn. Hierbei sollen die Mitarbeiter freiwillig Eigentum am Produktivkapital per Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag erwerben können. Teile von Einkommen werden nicht direkt ausbezahlt, sondern in Beteiligungen am Unternehmen umgewandelt. Als Beteiligungen bieten sich Aktien, Genussrechte, Darlehen, Wertguthaben und stille Beteiligungen an. Dadurch steht das Kapital den Mitarbeitern nicht zur freien Verfügung, sondern nur in Form von Wertpapieren. Der Anreiz für den Mitarbeiter liegt darin, von möglichen Gewinnen des Unternehmens zu profitieren und an Einfluss zu gewinnen über das normalerweise damit verbundene Stimmrecht. Diese Vermögensbeteiligungen sind steuerfrei, wenn sie in der Summe 135 Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigen.

Für die Einführung eines Investivlohns spricht die Argumentation, auf diese Weise aus Mitarbeitern Mitunternehmer zu machen. Die Identifikation und Bindung an das Unternehmen würde dadurch verbessert, die Motivation gesteigert werden und Vermögen aufgebaut, das z.B. der Altersvorsorge diene. Auf der anderen Seite sparen die Unternehmen Personalkosten ein und verfügen über eine breitere Eigenkapitalbasis.

In vielen Unternehmen sind die Mitarbeiter bereits Miteigentümer durch verschiedene Formen des Investivlohns oder durch den Erwerb von Belegschaftsaktien. Im Vergleich zum europäischen Ausland und den USA sind Investivlohn-Modelle in Deutschland allerdings nur wenig verbreitet. Die Ausführungsformen werden von den Betrieben individuell geregelt. Gesetzliche Vorgaben zum Investivlohn existieren bislang nicht, sind aber immer wieder in der politischen Diskussion. Hierbei verwendet die CDU auch den Begriff der “sozialen Kapitalpartnerschaft” für freiwillige Firmenbeteiligungen.

Tipps, Checkliste

  • Klären Sie, wie die Regelung in Ihrem Unternehmen aussieht
  • Prüfen Sie wie bei jeder Geldanlage, inwieweit es für Sie interessant ist, sich am Unternehmen, in dem Sie arbeiten, zu beteiligen. Die Kriterien sind dabei Rendite, Risiko und Liquidität, aber auch die Insolvenzgefahr
  • Achten Sie darauf, dass mit der Kapitalbeteiligung auch Mitentscheidungsrechte verbunden sind
  • Seien Sie sich bewußt, dass Sie mit dem Investivlohn auch das Kapitalrisiko mittragen. Umso wichiger ist es, die finanzielle Absicherung im Insolvenzfall und bei einem Betriebswechsel zu klären
  • Klären Sie, wie Sie aus Ihrer Beteiligung direkt Geld machen können. Belegschaftsaktien von DAX-Unternehmen sind nach einer Sperrfrist einfacher zu verkaufen als Anteile von mittelständischen Unternehmen

Weitere Informationen finden Sie im ArbeitsRatgeber

Kategorie: Arbeitnehmer

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