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Montag, 17. September 2007

Eigentumsrechte versus Urheberrechte

Das Urteil Az. 28 O 468/06 erregt die Gemüter: Danach darf ich Fotos, die mir gegen Bezahlung auf CD bereits in der Auflösung für das Internet übergeben wurden, nicht auf meiner Internetseite präsentieren. Vielmehr muss der Fotograf explizit seine Einwilligung zur Veröffentlichung auf einer Webseite geben, das gilt auch bei Online-Bewerbungen. Dazu einige Überlegungen, bei denen ich die Erstellung von Fotos mit dem Auftrag über den Bau einer Küche vergleiche.

Wenn mir ein Schreiner eine Küche baut nach meinen Maßangaben und meinen Wünschen, erwerbe ich mit Zahlung der Rechnung sämtliche Rechte. Ich kann die Küche weiter verkaufen, ich kann sie nicht nur zum Kochen, Backen und Abwaschen benutzen, sondern als Kinderspielstube oder als Bastelraum, ich kann sie schwarz-weiß gestreift anmalen und was mir sonst noch einfällt. Vor allem, ich muss den Schreiner nicht fragen und auch nichts unterschreiben hinsichtlich Nutzung und Veränderung. Ganz anders dagegen verhält es sich mit Fotos. Das Urheberrecht, also das Recht am Foto gehört dem Fotografen, während ich nach Bezahlung der Fotos das Recht am Bild erwerbe. Doch was heißt das konkret?

Nach der neuesten Rechtssprechung, Urteil Az. 28 O 468/06 darf ich die Fotos, die mir gegen Bezahlung auf CD bereits in der Auflösung für das Internet übergeben wurden, nicht auf meiner eigenen Internetseite präsentieren. Focus berichtet über einen diesbezüglichen Rechtsstreit in dem Artikel Werben mit Bewerbungsfoto verboten. Wenn das Fotostudio der Meinung ist, dass es sich um Bewerbungsfotos handelt, darf ich diese lediglich an verschiedene Arbeitgeber verschicken. Anders als bei der Küche muss ich also den Verwendungszweck vorher genau definieren und mir vom Auftragnehmer anscheinend die Genehmigung einholen. Ich darf keinesfall damit machen, was ich gerne möchte. Ansonsten droht mir eine Abmahnung, eine Klage und die Kosten für den Rechtsstreit.Aus dieser Konstellation ergeben sich für mich die Konsequenzen:

  • Die Fotos, die ich weiter verwende und verwerte, mache ich selbst und lasse sie keinesfalls von einem Fotografen machen.
  • Die Fotografen sind offenbar nicht an Aufträgen interessiert und stellen sich nicht auf technische Entwicklungen ein. Wer lässt schließlich Fotos für viel Geld machen, über die er nicht wirklich verfügen kann? In den heutigen Zeiten klebe ich Fotos nicht mehr ins Fotoalbum, sondern stelle sie ins Netz auf meine eigenen Internetseiten.
  • Eine neue Geschäftsidee mit dem Produkt e-Foto entsteht. Das Geschäftsmodell zielt darauf, dass der Kunde sämtliche Rechte an dem Foto erzielt und damit machen kann was er will. Damit lässt sich hervorragend werben. Der Kunde wird von der Unsicherheit befreit, was er nun mit dem Foto darf und was nicht. Für den e-Fotografen ergibt sich nicht mehr Aufwand als bislang. Denn was kann ein Fotograf tatsächlich mit dem Urheberrecht auf das Foto anfangen? Ein Weiterverkauf ist ihm nicht gestattet, da ihm das Recht auf das Bild ja nicht gehört.

Treten diese Entwicklungen wie prophezeit ein, dann unterscheidet sich auch ein Schreiner nicht mehr von einem Fotografen: Beide sind Handwerker, die im Auftrag des Kunden ein Objekt erstellen.

Kategorie: Arbeitnehmer, Arbeitslose, Berufsanfänger, Existenzgründer und Selbständige

2 Kommentarezu ' Eigentumsrechte versus Urheberrechte'

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  1. Internetauftritt kommentierte am 25.06.2009 um 01:01 Uhr

    Interessante (und natürlich auch bei den aktuellen, meist skurrilen Urteilssprechungen berechtigte) Denkweise. Aber der Unterschied zwischen Beispiel 1 und 2 ist, dass der Fotograf das Foto anfertigt = er erschafft es = vorher hat es nicht existiert.

    Beim Handwerker, der Deine Küche zurechtstutzt ist es nicht so, dass er sie “geschaffen” hat, sondern vielmehr so, dass Du die Küche vorher ja gekauft hast. Das heisst, Du hast Dir durch diesen kauf quasi alle Rechte an dieser Küche erworben.

    Vergleichbar damit wäre, wenn Du ein Foto zwecks Bildbearbeitung einem Fotografen gibst. Er schnipselt zwar dran herum, aber das Foto gehört immer noch Dir (da es ja nur bearbeitet).

    Man kann natürlich weiterhin Fotos bei einem Fotografen machen (ist meistens auch professioneller), aber man sollte sich in diesem Fall wie bei jeder anderen Angelegenheit des Geschäftslebens absichern, in diesem Fall mit einem Modellvertrag, in dem die Verwendung klar definiert wird (= was man alles mit dem Foto machen darf).

    Zum Letzteren: Der Schreiner in obigem Beispiel bearbeitet es nur. Der Fotograf (der das Foto ja anfertigt) erschafft das Foto. Hier liegt der grundlegende Unterschied :-)

    Um Missverständnissen vorzubeugen, ich bin kein Fotograf. Befasse mich jedoch sehr mit diesem Thema u. habe auch einen eigenen Blog rund das Thema Fotografie (kannst mich gern anschreiben, evtl. können wir da ja gemeinsam was machen, http://www.get-foto.de). vlg.

  2. Internetauftritt kommentierte am 25.06.2009 um 01:02 Uhr

    PS: Was das “verpennen” angeht, da hast Du absolut recht. Sehr, sehr viele Fotografen und Fotostudios haben das Internet verpennt. Die Leute haben heutzutage einfach keine Fotoalben mehr, sondern vielmehr Online-Galerien, Blogs usw.

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