Die Mini-GmbH bzw. 1-Euro-GmbH als deutsche Antwort auf die Limited
Ab dem Frühjahr 2008 sollen Existenzgründer die Möglichkeit erhalten, sich mit einer so genannten 1-Euro-GmbH, auch Mini-GmbH genannt, selbstständig zu machen. In einem Überblick erfahren Sie, worüber sich diese neue Gesellschaftsform, als Alternative zur Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der englischen Limited (Ltd.), charakterisiert.
Die Grundlagen für die neue Mini-GmbH beziehungsweise 1-Euro-GmbH sind im Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) festgelegt. Insbesondere der neue § 5a GmbHG findet Anwendung. Die offizielle Bezeichnung dafür lautet “haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft”.
Kennzeichen der 1-Euro-GmbH / Mini-GmbH
- Das benötigte Mindestkapital beträgt 1 €
- Die Gesellschafteranteile können ab Anteile zu 1 € gestückelt werden
- Eine Mustersatzung kann ohne notarielle Beglaubigung verwendet werden
- Durch die Nutzung der Mustersatzung und dem elektronischen Eintrag ins Handelsregister wird die Gründungsdauer auf bis zu einen Tag reduziert
- 25 % des Jahresgewinns sind in die Rücklagen einzustellen. Dies erfolgt so lange bis der Eigenkapitalanteil 10.000 € beträgt, also die Voraussetzung für die klassische GmbH erfüllt ist. Zu diesem Zeitpunkt ist auch eine Umwandlung in die GmbH möglich, aber nicht notwendig
- Die Firma muss mit dem Kürzel UG firmieren
- Der Handelsregistereintrag erfolgt elektronisch in einem Standardformular
- Die Übertragung von Geschäftsanteilen an neue und andere Gesellschafter wird erleichtert
- Der Eintrag ins Handelsregister kann bereits erfolgen, wenn die Erklärung des Gründers vorliegt, dass die notwendigen Genehmigungen, wie z.B. gewerberechtliche Erlaubnisse, beantragt sind
- Die Stammeinlage erfolgt in bar, also ohne Sacheinlagen
- Die Anzahl der Gesellschafter ist auf maximal 3 beschränkt
- Für die Unterschriften der Gesellschafter reicht eine öffentliche Beglaubigung
Verwaltungssitz und Satzungssitz müssen nicht übereinstimmen. Der Verwaltungssitz kann auch im Ausland liegen - Die GmbH-Gesellschafter sind in der Gesellschafterliste eingetragen
- Die Gesellschafter sind einzeln verpflichtet, den Insolvenzantrag zu stellen, wenn die GmbH keinen Geschäftsführer hat
Tipps
- Überprüfen Sie, welche Rechtsform sich am besten für Sie eignet. Als Faustregel gilt: GmbH zur Absicherung hoher Haftungsrisiken, Limited bei internationalen Geschäften oder eben die 1-Euro-GmbH bei niedrigem Mindestkapital
- Holen Sie sich neutrale Beratung, z.B. bei Existenzgründerberatungen oder durch die Netzwerke von Business Plan Wettbewerben
- Stocken Sie sukzessive Ihr Eigenkapital auf. Dies ist nicht nur bei Haftungsrisiken von Vorteil, sondern z.B. auch bei Bankgesprächen, für Investitionen und um mehr Flexibilität zu erhalten
Weitere Informationen finden Sie im ArbeitsRatgeber
Kategorie: Existenzgründer und Selbständige
Mini GmbH Neuigkeiten?…
Wie ist der Stand bei der Mini GmbH. Mehr als Grundlagenwissen zur Mini GmbH auf unternehmenswelt scheint es bisher nicht zu geben? Oder? Hat jemand genauere Info`s?
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Einführung eines Mustergesellschaftsvertrag für die Ein Euro GmbH - Für unkomplizierte Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) wird ein Mustergesellschaftsvertrag als Anlage zum GmbHG zur Verfügung gestellt. Wird dieses Muster verwendet, soll keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sondern nur eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich sein.
[…] mit der Mini-GmbH innerhalb kürzester Zeit. Auch fallen die nicht unerheblichen Notarkosten weg.(Quelle) Diese Neuerungen sind zwar erfreulich und erleichtern Existenzgründern den Start in die […]
Ich finde die Einführung der Mini-GmbH nur konsequent, stellt sie doch für eigenkapitalschwache Gründer die einzige Alternative zur Limited dar. Ebenso erfreulich ist aber auch die Herabsetzung des für eine “normale” GmbH erforderlichen Eigenkapitals von 25.000 auf 10.000 Euro, welche es einer wesentlich größeren Zahl an Gründern aber auch bereits erfolgreich operierenden Unternehmern ermöglichen wird, von einer Personengesellschaft oder dem Einzelunternehmertum auf eine Kapitalgesellschaft umzusatteln.
Also mir gefallen die bisher bekannten Neuerungen auch sehr gut. Das ist der Weg zu einem moderneren Gesellschaftsrecht und bietet auch kleineren Unternehmeren nun bessere Chancen bei der Haftung & Co.
Wie heute beschlossen kommt die Mini-GmbH, aber nicht die Absenkung des Kapitals bei der GmbH. Schade.
Ist doch gut das nun den Bürgern auch die Möglichkeit gegeben werden soll eine “1 Euro” in Deutschland zu gründen…. Kann vielen Gründungswilligen nur recht sein….bleibt abzuwarten, wie sich alles entwickelt. Wenn Ihr weitere Informationen sucht, einfach mal unter http://www.blog.limitedprofis.de vorbeischauen.
[…] Gesetz soll mit der Verabschiedung im Bundesrat im Herbst 2008 in Kraft treten. Schade nur, dass deutsche […]
Die Frage ist die Auswirkung der Euro GmbH auf Wirtschaft. Bisher konnte man sich auf Unternehmen generell verlassen, die den Titel einer GmbH getragen haben. Mit der neuen Euro GmbH wird es aber zunehmen schwieriger werden, die Spreu vom Weizen zu trennen.
[…] erreicht sind kann dies nach der Umwandlung in GmbH geändert werden, darauf weißt der Worklife Blog […]