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Montag, 3. September 2007

Vor- und Nachteile der Mitarbeiterbeteiligung

Im Zuge der öffentlichen Diskussion um den Investivlohn stellen sich viele Unternehmer die Frage, ob und in welcher Form es für sie Sinn macht, die eigenen Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens zu beteiligen. In einem Überblick finden Sie die wesentlichen Aspekte zusammengefasst.

Ziel der Mitarbeiterbeteiligung ist es, aus Mitarbeitern Mitunternehmer zu machen. Untersuchungen haben gezeigt, dass in Unternehmen mit Mitarbeiter-Beteiligung die Motivation, die Produktivität und die Innovationskraft gegenüber Unternehmen ohne Beteiligung erhöht sind. Die Identifikation der Mitarbeiter mit ihrem Unternehmen ist ebenfalls verbessert. Als Modelle bieten sich Belegschaftsaktien, Aktienoptionen oder GmbH-Anteile, Mitarbeiterdarlehen oder der Investivlohn an. Neben der materiellen Seite der Mitarbeiterbeteiligung spielt die “immaterielle” eine immer größere Rolle: die Unternehmenskultur, die Einbindung in Arbeits- und Entscheidungsprozesse, die Art der Zusammenarbeit und Kommunikation.

Grundsätzlich ist jede Form der materiellen Beteiligung eine freiwillige Regelung, die in Betriebsvereinbarungen festgelegt und mit dem Betriebsrat verhandelt wird. Die direkte Beteiligung am Unternehmen führt allerdings zu einem Verlust des Arbeitnehmerstatus. Der Mitarbeiter wird dadurch zum Mitunternehmer und wird im Arbeitsrecht und Sozialrecht anders behandelt.

Die Vorteile der MAB sind

  • Erhöhung der Eigenkapitalquote des Unternehmens und dadurch bessere Kreditfähigkeit
  • Überbrückung von Kapitalengpässen
  • Höhere Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen
  • Geringere Fluktuation, niedrigerer Krankenstand und Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen
  • Höhere Arbeitsplatzsicherheit durch Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen
  • Erleichterung der Nachfrageregelung
  • Beteiligung am Gewinn. Rendite ist Einkommen aus Kapitalvermögen und innerhalb von Freigrenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen werden
  • Mitarbeiterdarlehen mit fester oder erfolgsabhängiger Verzinsung und Absicherung durch Bankbürgerschaft oder Versicherung

Die Nachteile sind

  • Eingeschränkte Entscheidungsfreiheit des Unternehmers
  • Finanzielle Abhängigkeit des Unternehmens von den Mitarbeitern
  • Finanzielles Risiko für die Kapitalgeber
  • Schwächung der Arbeitnehmer bei Tarifverhandlungen

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im ArbeitsRatgeber

Kategorie: Arbeitnehmer

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