“Klauen” von Geschäftsideen
Erfindungen sind geschützt, die Verwertung von Musik, Büchern und Landkarten sowieso. Und Geschäftsideen?
Erfindungen lassen sich schützen durch Patente. Das funktioniert, mit Einschränkungen, auch international. Wenngleich bei Streitigkeiten um Plagiate, die in China hergestellt werden, die Patentverletzung praktisch nicht einklagbar ist, so gibt es immer wieder spektakuläre Urteile. So wurde erst vor kurzem Microsoft wegen einer MP3-Patentverletzung verurteilt. Schnell geht es dabei um Schadenersatzforderungen von mehreren 100 Millionen Dollar/Euro oder wie in diesem Fall um mehr als 1 Milliarde Dollar. Abmahnungen gehen den Gerichtsurteilen üblicherweise voraus.
Doch auch so einfache Dinge, wie Stadtpläne, die auf eine Homepage gestellt werden, sind geschützt. Sie fallen unter das Urheberrecht und können ebenfalls abgemahnt werden. Mehrere Rechtsanwaltskanzleien sind mittlerweile darauf spezialisiert und forschen systematisch nach entsprechenden Bildern und Fotos. Und das obwohl der Stadtplan vorher in Papierform oder als CD gekauft wurde.
Und was ist mit Geschäftsideen, mit Business Ideen?
“Klauen” ist hier offenbar in großem Stil möglich und bisweilen alltägliche Praxis. Förderland hat die prominentesten Beispiele in ihrem Artikel Deutschland - das Land der Copy & Paste-Innovationen? genannt. Es sind ausgerechnet eBay Deutschland und StudiVZ. Beide erfolgreich durch die Samwer-Brüder aufgebaut und noch erfolgreicher verkauft. Im ersten Fall ausgerechnet sogar an das Vorbild! Sie haben niemals ein Hehl daraus gemacht. Es war absolut rechtmäßig. Die Vorbilder hatten keine Grundlage, aufgrund eines Gesetzes auf ihr geistiges Eigentum zu klagen. Was hier in großem Stil geschieht, erfolgt natürlich tagtäglich auch im kleinen und im regionalen Bereich.
Immer wieder haben Existenzgründer in Deutschland Angst, dass ihre Idee kopiert wird von jemandem, der mehr Kapital und mehr Ressourcen hat. Diese Angst ist, wie die obigen Beispiele zeigen, berechtigt. Deshalb vermeidet es mancher, seinen Business Plan in einem Wettbewerb einzureichen. Häufig kommt hinzu, dass viele Ideen von Bewertern bei Business Plan Wettbewerben und möglichen Kapitalgebern nicht auf ihre wirtschaftliche Marktchance eingeschätzt werden können. Das ist natürlich anders bei Konzepten, die bereits woanders einen erheblichen Erfolg nachweisen konnten.
Trotzdem, ich würde mir wünschen, dass die Situation der Nichtschützbarkeit von Geschäftsideen und auf der anderen Seite die schnelle Abmahnbarkeit von Nichtigkeiten, wie Verstöße von Kartenverwendungen oder Impressumspflicht gesetzlich bereinigt werden würde. Meinem Gerechtigkeitsempfinden entspricht die gegenwärtige Situation jedenfalls nicht.
Zusätzliche Information, hinzugefügt am 03.09.07:
Dass selbst Patente im Streit mit Milliardenkonzernen nicht helfen, um eine Idee zu schützen, zeigt der Artikel Die Marathon-Männder oder Drei Freunde gegen einen Milliardenkonzern von brandeins
